Untervertreter in Verm.Haft aber dennoch Selbst. ohne GRV-Pflicht
22.08.2006 14:49:43
Hallo liebe Listenteilnehmer,
ich habe folgende Aufgabenstellung, welche ich selber noch nicht gelöst bekommen habe (rauchender Schädel):
Ein Versicherungskaufmann (derzeit noch selbständig) soll als Untervetreter für eine Agentur (Makler) laufen, um in derer Vermögenshaftpflicht mit abgedeckt zu sein.
Problem: Er soll aber auch weiter als "selbständig" gelten, um nicht ges. rentenversicherungspflichtig zu werden! Hier greift ja eine neue Regelung (5/6).
Hat jemand von Ihnen so etwas schon installiert oder weiß wie es funktionieren könnte?
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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