Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler CI/AXA
Sehr geehrte Damen und Herren,
als nicht ganz unbeleckt in punkto Vermögensschadenhaftpflicht möchte ich
hier trotzdem mal eine Frage an die Experten und an die ebenfalls über
CI/AXA versicherten Makler stellen - auch auf die Gefahr hin, mich zu
blamieren.
In den AVB finde ich folgende Passage:
AVB § 3, Abs. II 3. lautet:
"An der Summe, die vom Versicherungsnehmer aufgrund richterlichen Urteils
oder eines vom Versicherer genehmigten Anerkenntnisses oder Vergleichs zu
bezahlen ist (Haftpflichtsumme), ersetzt der Versicherer 90%, höchstens die
Höchstversicherungssumme."
Entweder ich checke hier etwas nicht richtig oder diese Klausel ist
hammerhart (und für einen VM leider nicht überraschend).
Was sagen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...