Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Kolleginnen u. Kollegen, die in KV gut
unterwegs sind:
Es ist noch nichts passiert, aber ggf. soll eine Kranken-Vollversicherung
mit Beginn 01.01.2011
vom VR gekündigt werden( nach tel. Aussage eines Sachbearbeiters) weil der
nach dem ersten Leistungsfall
angeforderte Hausarztbericht 2 vom VN nicht angegebene Vorerkrankungen
enthält.
Beide Erkrankungen, 1. nicht näher bez. Infektion mit 1 Tag AU u. 2.
Rückenschmerzen mit 1 Tag AU, beides in 12/08,
haben nichts mit dem aktuellen Leistungsfall zu tun.
§ 19 VVG sagt: Wird die Anzeigepflicht nur leicht fahrlässig verletzt, kann
der Versicherer den Vertrag mit
einer Frist von 4 Wochen kündigen.
War das Verhalten des VN Ihrer Meinung/Erfahrung nach bereits leicht
fahrlässig ??
Danke und viele Grüße
[Name ausgeblendet]
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