Wechsel Ausschliesslichkeit -> Makler / Inkassonachricht notleidende Verträge
Sehr geehrte Listenteilnehmer/in
Nach meinem Ausscheiden aus der Ausschliesslichkeit in 11-05 kommen jetzt,
nachdem mein ehemaliger Kundenbestand auf einen anderen Vermittler
übertragen worden ist, vermehrt Stornoforderungen auf meiner Abrechnung.
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass der ehemalige Geschäftspartner (
Versicherer ) dem ausgeschiedenen Mitarbeiter ( HGB 84) über die
notleidenden Verträge informieren muss und eine angemessene Frist zur
Nachbearbeitung / Stornobekämpfung geben muss. Unterlässt er dieses, kann
die Provision nicht rückgefordert werden. Es gibt, glaube ich, sogar ein
Urteil dazu.
Hat vielleicht einer der Kollegen/in einen Tip zu der Problematik, eine
griffige Formulierung mit rechtlichem Hintergrund oder gibt es dieses
Urteil?
Die ganze Geschichte ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur
Erfahrungsaustausch unter Kollegen…
Vielen Dank
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...