Wirksamkeit einer Vertragskundigung
27.09.2003 05:46:38
Geehrte Kolleg/inn/en,
ist die Kundigung, die ich als Makler mit Vollmacht des VN per Fax an einen
Versicherer schicke, wirksam - auch wenn die Kundigungsbestatigung des
Versicherers ausbleibt ?
Ich habe naturlich den Sendebericht fur das Fax und fordere naturlich auch
die Bestatigung des VU an, um etwas in der Hand zu haben - aber wegen der
mittlerweile verheerenden Arbeitsruckstande / Personalabbau bei vielen
Versicherern sind oft etliche Erinnerungen / Telefonate notwendig.
Ich habe im Hinterkopf, dass eine Kundigung wirksam wird, wenn ihr nicht
vom VU innerhalb bestimmter Fristen widersprochen wird.
Uber Hinweis auf die gesetzl. Grundlagen / Fristen wurde ich mich freuen !
Gruss
[Name ausgeblendet]
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