Wirksamkeit einer Vertragskundigung

27.09.2003 05:46:38

Geehrte Kolleg/inn/en,
ist die Kundigung, die ich als Makler mit Vollmacht des VN per Fax an einen
Versicherer schicke, wirksam - auch wenn die Kundigungsbestatigung des
Versicherers ausbleibt ?

Ich habe naturlich den Sendebericht fur das Fax und fordere naturlich auch
die Bestatigung des VU an, um etwas in der Hand zu haben - aber wegen der
mittlerweile verheerenden Arbeitsruckstande / Personalabbau bei vielen
Versicherern sind oft etliche Erinnerungen / Telefonate notwendig.

Ich habe im Hinterkopf, dass eine Kundigung wirksam wird, wenn ihr nicht
vom VU innerhalb bestimmter Fristen widersprochen wird.

Uber Hinweis auf die gesetzl. Grundlagen / Fristen wurde ich mich freuen !

Gruss

[Name ausgeblendet]

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