Wohngebäudevers. - Gläubigerzustimmung
15.09.2005 11:01:49
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe bereits gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Können Sie mir die Rechtsgrundlage mitteilen, wonach
beim Wechsel einer Wohngebäudeversicherung der bis-
herige Versicherer die Gläubigerzustimmung, bzw. die
Gläubigerfreigabe verlangen kann.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
[Name ausgeblendet]
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