steuerliches Geltendmachen von Beiträgen zur Lebensversicherung im Rahmen der Sonderausgaben (Vertragsabschluss bis 2004)
Hallo Kollegen,
wir sind alle keine Steuerberater, aber wir sprechen über diese Themen
zwangsläufig mit unseren Kunden.
Heute tat sich bei mir eine Wissenslücke auf: ich wurde von einem
Steuerberater gefragt, in welche Kategorie er eine in 2004
abgeschlossene Lebensversicherung einorden muss -
Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Das DATEV-Programm fordert diese Einordnung, da bei
Kapitallebensversicherung nur 88% der Beiträge als Sonderausgaben
anerkannt werden, bei der Rentenversicherung 100%. Das war mir neu. Der
Steuerberater sagte, dass das seit 2004 gelte (Gesetzesänderung). Eine
Begründung sei ihm auch nicht bekannt, aber wenn das DATEV-Programm das
so vorgibt, wird es schon stimmen.
Wer kann mir mit weiteren Informationen helfen?
[Name ausgeblendet]
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