unwiderrufliche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

15.09.2003 08:57:13

Sehr geehrte Damen und Herren,

da schon verschiedentlich diskutiert hier ein Urteil:

Bundessozialgericht vom 08.12.1999 (AZ: B 12 KR 12/99 R)
Die Befreiung wirkt auch bei später stark schwankendem Einkommen - also auch wenn man dann wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt - ununterbrochen fort.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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