unwiderrufliche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
15.09.2003 08:57:13
Sehr geehrte Damen und Herren,
da schon verschiedentlich diskutiert hier ein Urteil:
Bundessozialgericht vom 08.12.1999 (AZ: B 12 KR 12/99 R)
Die Befreiung wirkt auch bei später stark schwankendem Einkommen - also auch wenn man dann wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt - ununterbrochen fort.
Mit den besten Grüßen
[Name ausgeblendet]
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