Ab März 2024 nur noch blaue Kennzeichen

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, weist darauf hin, dass sich Fahrer, die nach diesem Stichtag noch mit den alten schwarzen Kennzeichen unterwegs sind, nicht nur strafbar machen, sondern auch ihren Versicherungsschutz verlieren.

Stehen oft im Weg und benötigen auch dafür eine Versicherungsplakette.

Der GDV verzeichnete im Jahr 2022 einen Anstieg der Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen um fast 14 Prozent auf knapp 2,7 Millionen. Die Zahl der Haftpflichtschäden stieg um 18 Prozent auf rund 21.000 mit einem Gesamtschadenaufwand von rund 85 Millionen Euro - ein Plus von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer erstmals mehr als 4.000 Euro pro Schaden, was einer Steigerung von 5 Prozent entspricht.

Besonders auffällig ist der Anstieg der Diebstähle von kaskoversicherten Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen auf knapp 6.900 im Jahr 2022, wobei E-Scooter mit 4.100 Diebstählen den größten Anteil ausmachen. Im Vergleich zu Pkw, von denen nur 3 von 10.000 gestohlen werden, sind E-Scooter mit einer Diebstahlrate von 245 von 10.000 Fahrzeugen deutlich häufiger betroffen.

Das blaue Kennzeichen ist für verschiedene Fahrzeugtypen vorgeschrieben, unter anderem für Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, bestimmte Elektrofahrräder, Quads, Trikes, E-Scooter und motorisierte Krankenfahrstühle sowie historische Mopeds und Mofas aus DDR-Produktion. E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge benötigen hingegen eine Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm.