Wann die Vorfahrtsregel "rechts vor links" nicht gilt
Ein Verkehrsteilnehmer, der im Bereich eines abgesenkten Bordsteins abbiegen will, kann sich nicht auf die Vorfahrtsregel "rechts vor links“ berufen. Dies hat das Amtsgericht Lübeck mit Urteil vom 26. Januar 2024 entschieden.