Wohngebäudeversicherer darf auf Sicherheitsvorschriften beharren

Ein Mann installiert einen Pizzaofen in seinem Wohngebäude, lässt diesen aber nicht behördlich abnehmen. Es kommt zum Brand, der Versicherer will nicht zahlen, weil umfangreiche Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) ...

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