Am Sonntag, den 30. März 2025 ist es wieder soweit: Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Konkret heißt das: In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Mit anderen Worten: Die Nacht ist kürzer und wir schlafen eine Stunde weniger. Was ist mit denen, die gerade in dieser Nacht arbeiten müssen? Weniger Arbeit, weniger Lohn? Und wie wirkt sich die Zeitumstellung auf Reisepläne aus? Die ARAG Experten geben einen Überblick.
Sommerzeit - gesetzlich geregelt
Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist in Deutschland gesetzlich verankert und erfolgt nach dem Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) sowie der darauf basierenden Sommerzeitverordnung. Die Sommerzeit ist eine Abweichung von der in den Wintermonaten geltenden Mitteleuropäischen Zeit (MEZ). Bei der Sommerzeit wird die Zeit um eine Stunde vorgestellt, um das Tageslicht besser nutzen zu können. Die Zeitumstellung auf Sommerzeit findet in Mitteleuropa jedes Jahr am letzten Sonntag im März statt.
Zeitumstellung im Arbeitsalltag

Keine Smartwatch, die automatisch umschaltet
Für Menschen, die während der Umstellung auf Sommerzeit am 30. März 2025 nachts arbeiten müssen - zum Beispiel in der Pflege, in der Gastronomie oder im Taxigewerbe - stellt sich die Frage, wie sich die Zeitumstellung auf ihre Arbeitszeit auswirkt. Entscheidend ist laut ARAG Experten, was im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. In der Regel verkürzt sich die Arbeitszeit für Arbeitnehmer, die in der Nacht arbeiten, um eine Stunde. Diese Stunde wird dann auch nicht vergütet (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 276/83). Auch ein eventueller Nachtarbeitszuschlag entfällt für die verlorene Stunde.
Der Vorteil für alle Beschäftigten, die während der Zeitumstellung nachts arbeiten: Die ausgefallene Stunde muss nicht nachgearbeitet werden. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer diese Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nacharbeitet.
Die meisten modernen Uhren, Smartphones und Smartwatches stellen die Zeit automatisch um. Wer am 30. März verreist, kann jedoch in Schwierigkeiten geraten, wenn er ein Fernziel gebucht hat, in dem es keine Zeitumstellung gibt. Die Flugpläne sind zwar an die veränderten Ankunftszeiten angepasst, doch bei den Anschlüssen an den Nahverkehr kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Die ARAG Experten raten daher, vorab zu klären, ob die Reiseplanung auch nach der Zeitumstellung noch funktioniert.
Wie machen es andere Länder?
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass viele Staaten bereits auf die Zeitumstellung verzichten. So haben laut ARAG Experten Brasilien, die Türkei, Südafrika, Indien, Japan, Weißrussland und China die Zeitumstellung bereits abgeschafft. In den USA hingegen wird die Zeit noch immer umgestellt. Ausnahmen bilden hier Hawaii und Arizona, wo dauerhaft die weltweit anerkannte Standardzeit (UTC, Coordinated Universal Time) gilt. Sie dient als Referenzzeit, von der alle anderen Zeitzonen der Welt ihre Abweichungen ableiten.
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