WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, errechnet
sich für die gesetzliche Sozialversicherung – sie umfasst die
gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die
Alterssicherung für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit – im
ersten Quartal 2007 in der Abgrenzung der Finanzstatistik ein
Finanzierungsdefizit in Höhe von 3,4 Milliarden Euro.
Während die Ausgaben in den ersten drei Monaten 2007 mit 115,9 Milliarden Euro geringfügig (– 0,5%) unter dem Niveau
des entsprechenden Vorjahresquartals blieben, gingen die Einnahmen
deutlich um 6,0% auf 112,5 Milliarden Euro zurück. Ursächlich dafür war
die zu Jahresbeginn 2006 eingeführte Änderung des
Beitragseinzugsverfahrens. Sie führte dazu, dass einmalig ein
zusätzlicher Monatsbeitrag zu verbuchen und daher eine außerordentliche
Erhöhung der Einnahmen zu verzeichnen war.
Dieser Basiseffekt wirkte sich bei der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit aus, deren
Einnahmen im ersten Quartal 2007 um 4,6 Milliarden Euro (– 7,6%)
beziehungsweise um 4,0 Milliarden Euro (– 28,5%) niedriger ausfielen
als im gleichen Vorjahreszeitraum. Bei der Bundesagentur beeinflusste
darüber hinaus die Absenkung des Beitragssatzes zur
Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte auf 4,2% die
Einnahmeentwicklung. Die Ausgaben der Rentenversicherung erhöhten sich
im ersten Quartal 2007 leicht um 0,5%. Die Ausgaben der Bundesagentur
nahmen dagegen stark (– 18,1%) ab, vorwiegend wegen der Zunahme der
Beschäftigtenzahl bei anhaltend guter Konjunktur. Per Saldo errechnet
sich für die Rentenversicherung ein Defizit von 2,1 Milliarden Euro,
für die Bundesagentur von nur noch 0,3 Milliarden Euro. Die
gesetzliche Krankenversicherung wies ein leichtes Defizit von 0,8
Milliarden Euro auf, 0,4 Milliarden Euro weniger als im ersten Quartal
2006.
Wegen der starken unterjährigen Schwankungen der Ausgaben und
Einnahmen können anhand der Daten des ersten Vierteljahres noch keine
Rückschlüsse auf das Jahresergebnis gezogen werden.
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