34i: Deckungslücke für Immobilienkreditvermittler?
Vermittler von Wohnimmobiliardarlehen müssen ihren Vermögensschadenhaftpflichtschutz wegen der Einführung des Paragrafen 34i Gewerbeordnung dringend überprüfen. Das rät der Hamburger Spezialmakler Hans John Versicherungsmakler.