Abfindung für Verzicht auf Versorgungsausgleich ist nicht steuerbar
Wenn ein geschiedener Ehegatte einen Versorgungsausgleich abwendet, indem er eine Abfindung an seinen Ex-Ehegatten zahlt, müssen diese Gelder vom empfangenden Ehegatten nicht versteuert werden. Dies entschied nun das Hessische Finanzgericht. Wenn ein ...
Haufe
aufrufen