Für die Krankenkassen im Land und die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW) hat das Schiedsamt am Mittwoch (26.11.2008) die
Vergütung für die vertragsärztliche Versorgung für das Jahr 2009 festgelegt.
Danach werden den Ärzten im kommenden Jahr über 3,6 Milliarden Euro zur
Verfügung gestellt. Für die gesetzlich Krankenversicherten in Baden-Württemberg
bedeutet dieses Ergebnis, dass sie auch weiterhin auf qualitativ hochwertige
Leistungen bei ihrem Arzt zählen können.
Die Vorstellungen von
Krankenkassen und KV lagen bisher zu weit auseinander, so dass erst vor dem
Schiedsamt ein Ergebnis erzielt werden konnte. Die Krankenkassen betonen, dass
auch der zu erwartende steigende Behandlungsbedarf im nächsten Jahr, zum
Beispiel aufgrund der demographischen Entwicklung, damit abgedeckt ist. Aufgrund
bundesweiter Vorgaben erhöhe sich die Vergütung der Ärzte gegenüber 2007 bereits
um 2,5 Prozent. Nach der Entscheidung des Schiedsamtes, so die Krankenkassen
weiter, werden den Ärzten für das Jahr 2009 zusätzlich weitere 35 Millionen Euro
zur Verfügung gestellt.
Das Schiedsamt habe dabei die Honorierung
wichtiger Einzelleistungen ohne Mengenbegrenzungen festgelegt, was insbesondere
das ambulante Operieren, verschiedene Präventionsleistungen, die Leistungen im
organisierten Notfalldienst und die Methadonsubstitution betreffe.
Die
Krankenkassen im Land sehen damit ihren finanziellen Spielraum bis an die Grenze
ausgeschöpft. Die Versorgung der Patienten in Baden-Württemberg werde durch die
Entscheidung des Schiedsamtes auf dem bisher hohen Niveau umfassend gesichert.
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