Cabrio- und Motorradfahrer, die sich für ein Saisonkennzeichen entschieden
haben, sollten die Ablauffrist unbedingt im Auge behalten, rät die uniVersa
Versicherung. Die genaue Gültigkeitsdauer steht am rechten Rand des
Saisonkennzeichens. Es zählen immer die vollen Monate. 04/10 bedeutet
beispielsweise vom 1. April bis 31. Oktober. Außerhalb des Saisonzeitraums gilt
das Fahrzeug automatisch als abgemeldet und die Versicherung ruht beitragsfrei.
Es darf dann weder gefahren, noch auf öffentlichen Straßen und Plätzen
abgestellt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld und Punkten in
Flensburg rechnen. Kommt es zu einem Unfall, ist der Ärger noch größer. Im
Kaskobereich gibt es für den eigenen Schaden keinen Cent. Wurde jemand anderes
geschädigt, haftet der Fahrzeughalter mit seinem Einkommen und Vermögen für den
entstandenen Schaden.