BGH-Urteil: Korrespondenzmakler müssen mit Nennung des Außendienstes leben
Ist es irreführend, wenn der Versicherer seinen Kunden anschreibt und dabei einen Außendienstmitarbeiter als zusätzlichen Betreuer angibt, nicht aber einzig und allein den Makler? Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH). Wie Makler mit dem Urteil umg ...