BGH-Urteil: Wohngebäudeversicherung greift bei Fahrlässigkeit des Mieters
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss der Mieter nicht für selbst verschuldete Schäden in der gemieteten Wohnung aufkommen, sollte eine Wohngebäudeversicherung vorhanden sein.