Zu Jahresbeginn hatte die BKK
Hoesch auf die Möglichkeit zur Vorab-Befreiung von Zuzahlungen ihrer
Versicherten durch Vorauszahlung verzichtet. Nicht immer zur Freude der
Versicherten, die sich das Sammeln von Quittungen gern erspart hätten. Die
Begründung der BKK Hoesch: Die Einführung von zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln
wird die Versicherten nachhaltig von Zuzahlungen entlasten.
Jetzt steht fest: Die Entscheidung der BKK Hoesch war richtig und im Sinne der
Versicherten. Für rund 10.000 Arzneimittel fallen zurzeit keine Zuzahlungen an.
In vielen Fällen erreichen Versicherte daher ihre Belastungsgrenze gar nicht.
Hätten sie sich durch eine Vorauszahlung von Zuzahlungen befreien lassen, wäre
in vielen Fällen das Geld nutzlos ausgegeben worden und es hätte ihnen ein
finanzieller Schaden
entstehen können.
Seit dem 1. Juli 2006 gibt es mit dem
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die Möglichkeit,
besonders günstige verschreibungspflichtige Arzneimittel von der gesetzlichen
Zuzahlung zu befreien. Rund 10.000 Arzneimittel umfasst die Liste dieser
Arzneimittel zurzeit. Sie wird regelmäßig alle 14 Tage aktualisiert. Gewinner
dieser Regelung sind vornehmlich die Versicherten. Bundesweit haben sieben
Millionen Patienten die Regelung genutzt und insgesamt 78 Millionen Euro an
Zuzahlungen eingespart.
Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und aktuell unter
www.bkkhoesch.de <http://www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung>
im Menüpunkt Leistungen/Arzneimittel zu finden. Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen
ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen
Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament
(noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie
Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese
Produkte mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit
seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein
zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist.
Weitere Informationen unter der kostenlosen Servicenummer 0800 8 738 740 oder
im Internet unter www.BKKHoesch.de <http://www.BKKHoesch.de>
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