Bausparen: BGH erleichtert Kündigung von Altverträgen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2018 - Aktenzeichen: XI ZR 135/17 - die Kündigungsmöglichkeiten für Bausparkassenverträgen bei zugeteilten Bauspardarlehen trotz vereinbartem Zinsbonus erleichtert.