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BdV verrät, worauf es in der Cabrio-Saison ankommt: Platzregen ist keine Überschwemmung
Eben war der Himmel
noch blau, aber plötzlich geht ein Platzregen hernieder. Weil
Sie das Verdeck nicht schnell genug schließen konnten, setzt
der Regen das Wageninnere binnen kurzer Zeit unter Wasser. Der
Versicherer muss nicht zahlen. Denn nach dessen Verständnis
handelt es sich dabei nicht um eine
„Überschwemmung“.
Nicht nur das Wetter kann
ursächlich für eine böse Überraschung sorgen.
Schlimm, wenn der eigene Versicherer in Sachen Schadensersatz
abwinkt, etwa in diesem Fall: Das Heckfenster aus Kunststoff hat
Knickstellen oder Kratzer bekommen. Versichert ist aber nur
Glasbruch. Selbst bei einem Bruchschaden kann es so zu Problemen
kommen, wenn das Fenster aus Kunststoff und nicht aus Glas
ist.
Und wenn das Dach aufgeschlitzt, aber nichts gestohlen
wurde? Lilo Blunck: „Ein solcher Vandalismusschaden ist durch
die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko reicht dafür
aber nicht.“ – Gleichgültig, ob das Cabrio offen
oder geschlossen ist: Nur der Diebstahl von fest ein- oder angebauten
oder verschlossen mitgeführten Teilen ist versichert. Dazu
zählt übrigens auch das Radio.
Verschwinden etwa
Sonnenbrillen oder CDs aus dem Cabrio, gibt es kein Geld von der
Versicherung. Lilo Blunck: „Fragen Sie in solchen Fällen
Ihren Hausratversicherer, ob er für den Diebstahl aufkommt. In
manchen Policen ist Einbruchdiebstahl aus einem Kfz
mitversichert.“
BdV-Tipp: Ob das Auto beim Parken
„oben ohne“ bleiben kann, hängt von Dauer und
Abstellplatz ab. Schließen Sie immer Fenster sowie Türen
und rasten Sie das Lenkradschloss ein. Ist es dunkel oder steht das
Cabrio in einer einsamen Straße, sollten Sie das Dach auf jeden
Fall schließen. Das empfiehlt sich ganz besonders auch im
Ausland.