Benzinkosten bei Anwendung: 1-Prozent-Regelung steuerlich abzugsfähig
Ein Arbeitnehmer macht selbst getragene Benzinkosten als Werbungkosten geltend, den geldwerten Vorteil für den Dienstwagen versteuert er nach der 1-Prozent-Regelung. Das Finanzgericht Düsseldorf gab ihm recht und ließ auch die für Privatfahrten aufge ...