Cyberkrimi, Erpressung und Lösegeld in einem Produkt
Unter bestimmten Umständen erlaubt die BaFin jetzt Cyberversicherern Lösegeldforderungen im Erpressungsfall in einem einzigen Produkt mitzuversichern. Bisher war es Versicherern untersagt, diese Forderungen gleichzeitig in einem Tarif abzudecken. Es ...