Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)
beschlossen. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im
Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten.
Dazu erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
„Drei entscheidende gute Gründe sprechen für dieses Gesetz:
Erstens: Jeder und jede ist künftig
gegen das Risiko Krankheit versichert. Für Menschen ohne diesen Schutz
heißt es jetzt: Willkommen in der Solidarität!
Zweitens: Der Gedanke: Prävention
vor Behandlung, und Reha vor Pflege soll sich konsequent durch die
gesamte Versorgung ziehen. Insbesondere für ältere Menschen bedeutet
dies ein mehr an Angeboten, um so lange wie möglich selbständig leben
zu können. Auch Schwerstkranken wird künftig besser geholfen.
Drittens: Gesundheit bleibt
bezahlbar, Wettbewerb ist für uns kein Selbstzweck, sondern er dient
einem Ziel: Jeder Euro muss dahin fließen, wo er am meisten für die
Versorgung kranker Menschen gebraucht wird.
Die Krankenversicherung ist unter allen sozialen
Sicherungssystemen ein Besonderes. Für einen kranken Menschen gibt es
nichts wichtigeres als die Sicherheit, dass ein gutes und bezahlbares
Gesundheitswesen für ihn da ist. Das heute zu beschließende Gesetz wird
diese Sicherheit für die Zukunft bewahren.
Wir bauen das heutige Gesundheitswesen um, damit es auch in
Zukunft sehr gute Leistungen für alle Menschen zu bezahlbaren Preisen
erbringen kann. Das ist nicht einfach. Denn wir unterwerfen ein
kompliziertes Geflecht aus undurchschaubaren Zuständigkeiten und aus
machtvollen Interessen dem Zwang zur Veränderung.
Nutznießer werden vor allem die Versicherten, die Patientinnen
und Patienten sein. Nutznießer sind auch diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die sich Tag für Tag und oft bis an die Grenzen der
Leistungsfähigkeit für Menschen einsetzen. Die Ärzte erhalten eine
transparente Gebührenordnung in Euro und Cent, wir leisten Beiträge,
ihr Wirkungsfeld zu entbürokratisieren. Wir verbessern die Vorsorgung –
vor allem die hausärztliche Versorgung. Drohender Unterversorgung in
einigen ländlichen Bereichen Deutschlands kann durch verbesserte
Sicherstellungszuschläge wirksam begegnet werden.
Das Gesetz stärkt aber auch die Beschäftigung im
Gesundheitswesen. Es bietet viele qualifizierte Arbeitsplätze für
unterschiedliche Tätigkeiten, übrigens gerade auch für Frauen. Wir
werden neue Chancen eröffnen, indem wir die nichtärztlichen Berufe
stärker in die Versorgung einbeziehen.
4,3 Mio. Beschäftigte, so die jüngste Auswertung des
Statistischen Bundesamtes, arbeiten im Gesundheitswesen und die Zahl
wird weiter steigen. Selbst im schwierigen Jahr 2005 gab es einen
Zuwachs von 27.000 Arbeitsplätzen.“
Weitere Informationen unter: www.die-gesundheitsreform.de
Anlage
zum herunterladen siehe hier
Die neue Gesundheitsversicherung mit Übersicht, wann was in Kraft tritt.
Die neue Gesundheitsversicherung
Die Gesundheitsreform 2007 – Fundament der neuen Gesundheitsversicherung
Gesundheit ist ein hohes Gut. Denn Gesundheit ist wesentliche
Voraussetzung, dass Menschen Lebenschancen, Fähigkeiten und Träume
verwirklichen können.
Deshalb ist Gesundheitspolitik immer Politik für 82 Millionen
Menschen. In Deutschland erhalten Bürgerinnen und Bürger die
medizinische Versorgung, die sie im Krankheitsfall benötigen,
unabhängig von ihrem Alter und ihrem Einkommen, auf der Höhe des
medizinischen Fortschritts. Das soll auch in Zukunft gelten – für alle.
Die Gesundheitsreform 2007 bereitet deshalb den Weg zur neuen
Gesundheitsversicherung. Zukünftig wird in Deutschland niemand mehr
ohne eine Krankenversicherung sein. Eine hochwertige
Gesundheitsversorgung gilt zukünftig für ausnahmslos alle Bürgerinnen
und Bürger. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle
Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung
abzuschließen.
Klar in den Zielen, konsequent im Ansatz
Mit der Gesundheitsreform wird unser Gesundheitswesen auf die Herausforderungen der Zukunft eingestellt:
Mit der Einführung einer Pflicht zur Versicherung für alle wird
ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürgern
gewährleistet. Durch die Strukturreformen wird die Qualität der
Versorgung verbessert, die Wirtschaftlichkeit durch mehr Transparenz,
einen intensiveren Wettbewerb und weniger Bürokratie erhöht und vor
allem die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten
ausgeweitet.
Die Gesundheitsreform 2007 beinhaltet Reformen in wesentlich vier Bereichen:
• die Einführung einer Krankenversicherung für alle
• eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
• eine Reform der Finanzierungsordnung
• eine Reform der privaten Krankenversicherung
Versicherungsschutz für jeden und jede
Ein sozialpolitischer Meilenstein
Künftig haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine
Absicherung im Krankheitsfall. Erstmals in der deutschen
Sozialgeschichte besteht ab dem 1. Januar 2009 für alle Einwohnerinnen
und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn
kein ausreichender anderer Schutz besteht. Wer den Versicherungsschutz
verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt
gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
• Für Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007.
• Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, können sich ab
dem 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat
versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif (ab 1.
Januar 2009 Basistarif) zu erheblich verbesserten Bedingungen
(Sicherstellung der Versorgung, Kontrahierungszwang, keine
Risikozuschläge).
Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Denn die möglichen
Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können schnell
den Einzelnen überfordern. Dem beugt die neue Gesundheitsversicherung
vor. Jede und jeder wird so zukünftig die notwendige medizinische
Behandlung erhalten.
Strukturreformen
Gezielter Ausbau von Leistungen, wo dies notwendig ist
Dies ist die erste Gesundheitsreform seit vielen Jahren, durch
die keine Zuzahlungen erhöht oder Leistungen ausgeschlossen werden.
Vielmehr werden Leistungen zielgenau dort ausgebaut, wo es notwendig
ist:
• Krankenhäuser dürfen ambulant behandeln
Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden und
eine spezialisierte Versorgung benötigen (zum Beispiel Aids- oder
Krebspatienten), sollen eine bestmögliche Behandlung erhalten. Deshalb
werden die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung dieser
Patientinnen und Patienten geöffnet.
• Palliativmedizinische Versorgung wird verbessert
Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben
können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden
wir für ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem
und pflegerischem Personal zulassen. Insbesondere wird die Versorgung
schwerst- und sterbenskranker Kinder in Kinderhospizen verbessert.
Unter anderem werden stationäre Kinderhospize finanziell entlastet,
indem der Kostenanteil, den sie bisher zum Beispiel durch Spenden
aufbringen mussten, von zehn auf fünf Prozent gesenkt wird.
• Rechtsanspruch auf Rehabilitation
Rehabilitationsmaßnahmen müssen zukünftig von den Krankenkassen
bezahlt werden. Vor allem ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder
einer Krankheit weiter nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag
gestalten können und nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden
müssen. Deshalb wird es für diese Menschen zukünftig einen
Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben.
• Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege
Die (zumeist älteren) Menschen, die in Wohngemeinschaften oder
anderen neuen Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf
häusliche Krankenpflege und werden dadurch den Patienten in normalen
Privathaushalten gleichgestellt.
• Impfungen und Kuren werden Pflichtleistungen
Empfohlene Impfungen, notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren und
alle übrigen Rehabilitationsmaßnahmen müssen zukünftig von den
Krankenkassen bezahlt werden.
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Alle Patientinnen und Patienten sollen auch in Zukunft Zugang zu
neuen diagnostischen und therapeutischen Verfahren und zu besseren
Arzneimitteln haben. Dabei müssen die Sicherheit der Patienten sowie
die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Mittelpunkt
stehen.
• Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln
Medikamente müssen sich zukünftig an ihrem Nutzen und an ihren
Kosten messen lassen. Das folgt dem Prinzip, dass die begrenzten Mittel
nicht für fragwürdige Therapien oder Schein-Innovationen ausgegeben
werden sollen.
• Ärztliche Zweitmeinung
Spezielle, hochinnovative Arzneimittel sind nicht nur teuer,
sondern oftmals auch risikoreich. Im Interesse der Patientensicherheit
ist deshalb für die Verordnung solcher Medikamente zukünftig eine
ärztliche Zweitmeinung erforderlich.
• Rabattverträge senken die Kosten
Die Preise für Arzneimittel gehören zu den kostentreibenden
Faktoren im Gesundheitswesen. Deshalb wird der Arzneimittelbereich
stärker für den Wettbewerb über Ausschreibungen geöffnet. Krankenkassen
erhalten erweiterte Möglichkeiten, mit den Herstellern günstigere
Preise zu vereinbaren.
Mehr Kassenwettbewerb, bessere Angebotsqualität, mehr Wahlfreiheit
Mit der Gesundheitsreform wird der Wettbewerb zwischen den Kassen
verstärkt. Deshalb können die Kassen viel stärker als bisher ihre
Möglichkeiten zur Vertrags- und Tarifgestaltung nutzen, um Kosten
zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. Die Reform zielt darauf ab,
die Möglichkeiten der Krankenkassen zu erweitern, den Versicherten
entsprechend der unterschiedlichen Präferenzen differenzierte und
qualitativ hochwertige Angebote zu machen:
• Eigenverantwortung soll sich lohnen
Versicherte, die bestimmte Verhaltensanreize (zum Beispiel
Vorsorgeuntersuchungen) ernst nehmen oder die im Krankheitsfall eine
optimierte Versorgung (zum Beispiel Integrierte Versorgung oder
Hausarztmodell) wählen, sollen von ihrer Kasse besser gestellt werden,
als diejenigen, die keine gesundheitliche Verantwortung für sich selbst
übernehmen.
• Angebote nach Maß, Tarife nach Wunsch
Der intensivierte Kassenwettbewerb wird zu einer weitreichenden
Differenzierung der Angebote führen. Für die Versicherten bedeutet dies
vor allem mehr Wahlfreiheit – zwischen unterschiedlichen
Versorgungsformen und zwischen unterschiedlichen Tarifen.
Hausarzttarife, Selbstbehalt- oder Kostenerstattungstarife erlauben
besser als heute die Wahl der Krankenkasse, die am besten zu den
eigenen Bedürfnissen passt.
Weniger Bürokratie, straffere Strukturen, schnellere Entscheidungen
Die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der
Versorgung muss das oberste Ziel der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen sein. Mehr Wettbewerb muss deshalb mit weniger
Bürokratie einher gehen. Der überbordende Verwaltungsaufwand hemmt eine
zielgerichtete, gute Gesundheitsversorgung. Deshalb wird im gesamten
System Bürokratie gezielt abgebaut:
• Nur noch ein Spitzenverband
Die Verbandsstrukturen der Krankenkassen werden gestrafft.
Künftig vertritt ein einheitlicher Spitzenverband (statt bisher sieben)
die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene und
regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um
Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
• Alle Kassen können fusionieren
Die Zwangsmitgliedschaften in kassenartenspezifischen
Dachverbänden und deren Finanzierung durch die Einzelkassen werden
gelockert. Freie Fusionen und sonstige Verbünde über einzelne
Kassenarten hinweg werden zukünftig erlaubt.
• Höchstes Selbstverwaltungsgremium wird professionalisiert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird professionalisiert und
straffer organisiert. Entscheidungen über neue Untersuchungs-und
Behandlungsmethoden können dadurch schneller und transparenter
getroffen werden. Der medizinische Fortschritt steht den Versicherten
zeitnäher zur Verfügung.
• Bürokratie wird entrümpelt
Abrechnungsverfahren werden vereinfacht, Prüfverfahren
entschlackt, überflüssige Kontrollen abgebaut und notwendige
Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen an Ärzte, Pflegekräfte und
Krankenhäuser entbürokratisiert.
Reform der privaten Krankenversicherung
Basistarif ohne Risikoprüfung
Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten
Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Es besteht
Kontrahierungszwang, Risikozuschläge oder -ausschlüsse gibt es im
Basistarif nicht.
• Basistarif zu GKV-analogen Versicherungsbedingungen
Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein
und darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten.
• Basistarif für freiwillig in der GKV Versicherte
Ab dem 1. Januar 2009 können alle freiwillig in der GKV
Versicherten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach
Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln.
• Basistarif für PKV-Kunden
- Wer bereits privat krankenversichert ist kann bis zum 30. Juni
2009 in den Basistarif eines Versicherungsunternehmens seiner Wahl
wechseln.
- Wer 55 Jahre oder älter ist oder wer die Versicherungsprämie
nachweislich nicht mehr aufbringen kann, kann auch danach noch den
Basistarif wählen. Dann allerdings nur noch innerhalb des jeweiligen
Versicherungsunternehmens.
- Wer ab dem 1. Januar 2009 einen PKV-Neuvertrag abschließt,
erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen
PKV-Unternehmens.
Übertragung von Alterungsrückstellungen möglich
Die Altersrückstellungen sind grundrechtlich geschütztes Eigentum
der Versicherten. Sie dienen der Glättung des Beitragsverlaufs im Leben
des einzelnen Versicherten. Die Übertragbarkeit bereits gebildeter
Alterungsrückstellungen wird daher erleichtert.
• Vollständige Übertragbarkeit innerhalb eines Unternehmens
Für PKV-Versicherte, die innerhalb ihres
Versicherungsunternehmens von einem "Voll"- in den Basistarif wechseln,
werden die Alterungsrückstellungen vollständig übertragen.
• Übertragbarkeit im Umfang des Basistarifs bei Unternehmenswechsel
Bei PKV-Versicherten, die als Neuversicherte oder innerhalb des
ersten Halbjahres 2009 in den Basistarif eines anderen
Versicherungsunternehmens wechseln, werden die Altersrückstellungen im
Umfang des Basistarifs auf den neuen Versicherer übertragen.
Hilfebedürftigkeit ist abgesichert
Würde die Bezahlung des Beitrags im Basistarif Hilfebedürftigkeit
im Sinne von SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII
(Sozialhilfe) auslösen, stellen weitere gesetzliche Regelungen zur
Beteiligung der Grundsicherungsträger sicher, dass die Betroffenen
nicht finanziell überfordert werden.
Finanzreform und finanzwirksame Einzelmaßnahmen
Der Gesundheitsfonds – eine Versichertengemeinschaft, ein Beitragssatz, faire Bedingungen
Das Prinzip
Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 zahlen
alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Damit gelten – wie in
der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon
heute – einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Der Gesundheitsfonds sorgt dafür, dass die unterschiedliche
Finanzkraft der Kassen zu 100 Prozent ausgeglichen wird. Dies ist auch
Ausdruck der gesamtstaatlichen Solidarität.
Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale
Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und
bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert. Dieser
morbiditätsorientierte und zugleich einfachere Risikostrukturausgleich
innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen den Kassen
ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten.
Er orientiert sich an 50 bis 80 Krankheiten, bei denen die
durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem die GKV-weiten
durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten um mindestens 50
Prozent übersteigen. Der neue Risikostrukturausgleich wird – zeitgleich
mit dem Fonds – ebenfalls zum 1. Januar 2009 eingeführt.
Die Konvergenzklausel
Eine Konvergenzklausel gewährleistet, dass aus keinem Bundesland
durch die Einführung des Gesundheitsfonds mehr als 100 Mio. Euro
zusätzlich in andere Länder abfließen. Sollten die Belastungen größer
sein, tritt eine Konvergenzklausel ein, die die jährliche Veränderung
auf 100 Mio. € begrenzt.
Nach Berechnungen des Bundesversicherungsamtes ist nicht davon
auszugehen, dass diese Höhe von einem der Bundesländer erreicht wird.
Der Beitragseinzug
Bis zum 31. Dezember 2010 bleibt die bisherige Struktur des
Beitragseinzuges erhalten. Die Kassen ziehen aber die Beiträge nicht
mehr für sich, sondern für den Gesundheitsfonds ein, an den die
Beiträge taggleich weitergeleitet werden. Die Kassen können aber – im
eigenen Interesse möglichst bald – die Weichen für gemeinsame
Einrichtungen stellen, um die Arbeitgeber von unnötigem
Verwaltungsaufwand zu entlasten.
Ab dem 1. Januar 2011 erhalten die Arbeitgeber die Option, ihre
Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine einzelne
Krankenkasse zu entrichten. Diese leitet die Beiträge an alle
Sozialversicherungsträger weiter. Der neue Spitzenverband Bund der
Krankenkassen sichert eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis.
Mehr Transparenz
Das neue Finanzierungssystem macht die Leistungen der
Krankenkassen beim Leistungs- und Kostenmanagement transparent. Eine
Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten
finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren.
Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren
Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag erheben. Dann jedoch kann das
Mitglied zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus,
erhebt sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. Dieser
Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht
übersteigen. Zusatzbeiträge in einer Höhe bis zu 8 Euro werden – falls
für die Kasse erforderlich – ohne Einkommensprüfung erhoben. Wird ein
Zusatzbeitrag erforderlich, muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf
die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Nimmt der Versicherte
sein Kündigungsrecht wahr, muss im Kündigungszeitraum (2-3 Monate) der
Zusatzbeitrag nicht bezahlt zu werden. Grundsätzlich zahlt jedes
Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung den Zusatzbeitrag seiner
Kasse. Für seine Kinder oder den mitversicherten Partner zahlt man
keinen Zusatzbeitrag. Versicherte, die Sozialhilfe erhalten oder
Grundsicherung, weil ihre Rente gering ist, oder Heimbewohner, die
ergänzende Sozialhilfe bekommen, zahlen einen möglichen Zusatzbeitrag
nicht selbst. Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt,
übernimmt das Grundsicherungs- oder das Sozialamt auch den Zusatzbetrag.
Der intensivierte Wettbewerb soll dafür sorgen, dass die Kassen einen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder vermeiden können:
• Jede Krankenkasse wird verpflichtet, den Versicherten
Wahlmöglichkeiten zu gewähren: neben Kostenerstattungs- und
Selbstbehalttarifen muss jede Kasse auch einen Hausarzttarif anbieten.
• Gleichzeitig wird der Spielraum der Krankenkassen für Verträge
mit einzelnen Ärzten, Krankenhäusern, Pharmaunternehmen,
Hilfsmittelherstellern und weiteren Leistungserbringern sowie bei der
Integrierten Versorgung erheblich ausgeweitet.
Neues Vergütungssystem – mehr Planungssicherheit für Ärzte
Für die Vertragsärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung
wird zum 1. Januar 2009 eine neue Gebührenordnung mit festen
Euro-Preisen innerhalb vereinbarter Leistungsmengen eingeführt. Das
bringt mehr Planungssicherheit für die Ärzte, denn jeder Arzt in der
ambulanten Versorgung weiß dann, was er für seine Leistungen bekommt.
Das Risiko zunehmender Behandlungsbedürftigkeit der Patienten
(Morbiditätsrisiko) trägt zukünftig nicht mehr die Ärzteschaft, sondern
die Krankenkassen.
Was kommt wann?
Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick:
Stichtag 2./3. Lesung: 2. Februar 2007
Wechsel von freiwillig GKV-Versicherten in die private Krankenversicherung
• Stichtag für die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze
01.04.2007
Pflicht zur Versicherung/Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
• Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
• Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
• Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich
Medizinische Versorgung
• Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
• Ausbau der Palliativversorgung
• Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
• Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
• Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
• Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
• Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
• Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
• Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
• Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die
Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen
Versorgungsbereichen
• Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)
Integrierte Versorgung
• Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
• Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung
Arzneimittel
• Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
• Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
• Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
• Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
• Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
• Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
• Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)
Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie
• Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
• Öffnung der Bundesknappschaft
• Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
• Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
• Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung
01.07.2007
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung
• stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind
01.01.2008
Chroniker
• Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung
01.07.2008
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
• Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
• Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband
Gemeinsamer Bundesausschuss
• Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
• Straffung der Entscheidungsstrukturen
01.11.2008
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
• Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes
01.01.2009
Versicherungsschutz
• Pflicht zur Versicherung für alle
• Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
• Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
• Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
• Öffnung der Seekrankenkasse
• Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
• Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
• Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
• Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch
01.01.2011
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
• Bündelung des Beitragseinzugs
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