Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich
nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen. Zwar fühlen
sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des Geschehens, doch der
Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache.
Spätestens mit 0,5 Promille im Blut lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach.
Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und
verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.
Soweit
die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, bleibt davon oft
auch der Versicherungsschutz nicht unberührt, warnt die HUK-COBURG. Hier spielt
die Alkoholkonzentration im Blut ebenfalls eine wichtige Rolle. Dazu kommt aber
auch die Frage der individuellen Fahrtüchtigkeit: also ob der Fahrer eine
Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt,
Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze
überschritten.
Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt,
ist letztlich bei jedem verschieden. Im Extremfall langt ein Glas Sekt. Ist der
Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der
Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer
von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im
Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt
dann jedoch den Fahrer in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom
Schädiger zurückholen.
Noch gravierender können die Folgen in der
Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im
Blut geht die Rechtssprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der
Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können
auch geringere Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden.
Entscheidend bleibt die Frage: War der Alkohol ursächlich. – Übrigens sollte man
als Autofahrer nicht vergessen, dass man um die zehn Stunden braucht, um ein
Promille Alkohol wieder
abzubauen.
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