Ehescheidungskosten sind außergewöhnliche Belastungen
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Die Begründung: Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens sind keine Prozesskos ...