Das mit über 9.000 aktiven Versicherungsnehmern vermutlich größte Deckungskonzept zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter feiert in diesem Monat sein 10-jähriges Jubiläum mit neuen Besonderheiten.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Gewerbeabmeldungen (ca. 2.500) in den 10 Jahren auch ein beachtlicher vertrieblicher Erfolg der Hans John Versicherungsmakler GmbH, Hamburg. Risikoträger ist seit Auflage der Konzeption im September 2001 die R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden.
„Am 05. September 2001 erhielten wir nach längerem Schriftwechsel und einigen persönlichen Gesprächen per E-Mail die Bestätigung der R+V und bereits Ende September wurden die ersten Anträge eingereicht“, erinnert sich Torsten Rehfeldt (Geschäftsführer der Hans John Versicherungsmakler GmbH).
„Zeit zum Ausruhen bleibt aber nicht, denn trotz einer Vielzahl von teilweisen exklusiven Besonderheiten ergibt sich noch immer Potential für Verbesserungen, z. B. durch die Entwicklung der Rechtsprechung oder die Beobachtungen bei der Schadenregulierung“, so Ass. jur. Christian Lübben (Abt.-Leiter, Vermögensschaden-HV bei der Hans John Vers.-Makler GmbH).
Dieses wird insbesondere deutlich durch die weiteren Alleinstellungsmerkmale, die in Zusammenarbeit mit dem Risikoträger ausgearbeitet wurden und die den Versicherten prämienneutral zugute kommen:
Die neuen
Besonderheiten im John-Modulsystem 2011/2012, kurz erläutert:
- Unterversicherungsverzicht
Die so wichtigen Abwehrkosten werden vollständig bis zur Höhe der Deckungssumme übernommen, auch wenn ein Schadenersatzanspruch über der vereinbarten Deckungssumme liegen sollte.
- Schadenmeldung
Die Schadenmeldung bei der Hans John GmbH gilt gleichzeitig als Meldung beim Versicherer.
- Obliegenheit „verspätete
Schadenmeldung“ gestrichen
Ist die Schadenmeldung bei der Hans John GmbH erfolgt, findet § 3 II. Ziff. 8 AVB (Wortlaut: „Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet“) keine Anwendung.
- Innovationsklausel
Bedingungsverbesserungen gelten künftig automatisch ab Einführung für alle Kunden (kein Nachtrag mehr erforderlich; für Bestandskunden mit Bedingungen ab 2009 ebenfalls).
- Selbstbeteiligung gestrichen
Der Standard-SB (1.000 EUR) für Schäden zur Pflichtversicherung (§ 34d GewO) gilt ersatzlos gestrichen (gilt auch für den Bestand, ab Bed. 2009, sofern kein höherer SB gilt).
Weitere Informationen unter: John-Modulsystem
Informieren Sie sich auch auf der DKM in Dortmund (Halle 5, Stand PK 3).
Ansprechpartner:
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