Entwicklungstendenzen in der Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung tritt ein, wenn dem versicherten Unternehmen Vermögensschäden seitens der sog. Vertrauenspersonen (vor allem Betriebsangehörigen) oder seitens Dritter (z.B. Hacker) durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen zugefügt w ...