Erlaubnispflicht für Vermittler von Vermögensanlagen am Zweitmarkt
Vermittler, die Vermögensanlagen im Zweitmarkt anbieten, benötigen seit dem 31.12.2016 eine Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme dieser Regel gilt nur noch, wenn die Anlagen erstmals öffentlich angeboten werden.