Ermäßigte Besteuerung einer (Riester-)Kleinbetragsrente
Auszahlungen zur Abfindung einer (Riester-)Kleinbetragsrente gelten zu Beginn der Auszahlungsphase nicht als schädliche Verwendung. Es stellt sich die Frage, ob solche Abfindungen nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden können.