Erstattung eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Versicherung
Eine Versicherung lehnt die Erstattung eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Kaskoversicherung ab, weil dieser nur auf den Haftungsanteil des Geschädigten eingetreten sei. Klärung verschafft das Urteil des Bundesgerichtshofs.