Die Einführung der Abgeltungssteuer ist beschlossene Sache. Mit Beginn des Jahres 2009 müssen Anleger einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne zahlen. Diese Entscheidung hat weit reichende Auswirkungen auf die Attraktivität der verschiedenen Produktgattungen wie Lebensversicherungen und Fonds.
Für einen deutlichen Schub sorgt die Abgeltungssteuer bei fondsgebundenen Lebensversicherungen (FLV). Ab 2009 fällt bei einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr der neue Pauschalsatz an. Bislang mussten die Versicherten die Erträge mit dem vollen persönlichen Steuersatz versteuern.
Interessant ist die FLV ab 2009 aber vor allem bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr. Denn in diesem Fall wird – auf Antrag – auch künftig lediglich die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz (Halbeinkünfteverfahren) belangt. „Damit ist die fondsgebundene Lebensversicherung vor allem bei langfristigen Sparprozessen attraktiver als ein vergleichbarer Fondssparplan“, erklärt Stephan Moltzen, Leiter Produktmanagement Vorsorge bei MLP.
Ein Beispiel: Ein Anleger spart 200 Euro monatlich über mindestens zwölf Jahre. Sowohl bei der Lebensversicherung als auch beim Fondssparplan ist eine Wertentwicklung von sechs Prozent vor Steuern im Jahr unterstellt. Beim Fonds fallen fünf Prozent Ausgabeaufschlag und 0,8 Prozent laufende Gebühr pro Jahr an. Wie die Tabelle zeigt, ist die Auszahlung aus der Versicherungslösung in nahezu allen Fällen höher. Der Vorteil ist umso größer, je länger die Laufzeit und je niedriger der persönliche Steuersatz. „Da gerade nach dem Renteneintritt der Steuersatz in der Regel deutlich absinkt, entwickelt sich die fondsgebundene Lebensversicherung durch die Abgeltungssteuer zu einer sehr interessanten Lösung für langfristig orientierte Anleger“, sagt Moltzen.
Laufzeit in Jahren | Fondsgebundene Rentenversicherung | Fondssparplan | ||||
Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr (nach AGS inkl. SolZ = 26,38 % | Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr: Halbeinkünfteverfahren bei einem Durchschnittsteuersatz von | Auszahlungsbetrag (nach AGS inkl. SolZ = 26,38 %) (Ausgabeaufschlag wurde steuerlich angesetzt) | ||||
30 Prozent | 35 Prozent | 40 Prozent | 45 Prozent | |||
12 | 35.121 | 36.098 | 35.883 | 35.669 | 35.454 | 36.078 |
15 | 47.303 | 49.051 | 48.667 | 48.283 | 47.899 | 48.095 |
20 | 71.94 2 | 75.643 | 74.830 | 74.017 | 73.204 | 71.816 |
25 | 103.494 | 110.218 | 108.714 | 107.264 | 105.787 | 101.286 |
30 | 144.182 | 155.34 0 | 152.889 | 150.438 | 147.986 | 138.148 |
35 | 198.233 | 215.891 | 212.012 | 208.133 | 204.254 | 184.511 |
40 | 269.593 | 296.427 | 2 90.532 | 284.637 | 278.724 | 243.088 |
LV: FRV Allianz Schicht 3, Tarif RF 1, sechs Prozent Wertentwicklung, Versicherungsbeginn 1. Juli 2007, Geldanlage: sechs Prozent Wertentwicklung, fünf Prozent Ausgabeaufschlag, 0,8 Prozent p.a. laufende Gebühr.