GDV: "Geltende Regeln zu Dashcams widersprechen sich"
Nach Unfällen können Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Dieses Urteil kommentiert Bernhard Gause, Mitglied der GDV-Geschäftsführung.