Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes
zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG). "Insgesamt
betrachtet bringt das Gesetz einige für uns wichtige und zukunftsweisende
Veränderungen auf den Weg", erklärte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Positiv hervorzuheben sei
insbesondere, dass der Gesetzgeber das Konzept der Selbstverwaltung für die
zukünftige Zahl der Unfallversicherungsträger und für die Neugestaltung der
Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften aufgegriffen habe.
Das Gesetz sieht vor, die Zahl der Berufsgenossenschaften bis Ende 2009
auf neun zu reduzieren. Die Zahl der Unfallkassen soll auf insgesamt 17 sinken.
"Wir bedauern allerdings, dass der Gesetzgeber bei dieser engen Zeitvorgabe
geblieben ist", so Breuer. "Fusionen brauchen eine gewisse Vorbereitung. Es wäre
besser gewesen, hier keinen übermäßigen Zeitdruck aufzubauen."
Bei den
gewerblichen Berufsgenossenschaften wird ein so genannter Überaltlastausgleich
eingeführt. Zukünftig soll jede Berufsgenossenschaft zunächst die Lasten selbst
tragen, die aktuell durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in ihren Branchen
verursacht werden. Der Rest, die so genannte Überaltlast, wird von der
Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen. "Es freut uns, dass
der Gesetzgeber das Konzept der Selbstverwaltung aufgegriffen hat", sagte
DGUV-Hauptgeschäftsführer Breuer. "Die neue Lastenverteilung bringt der Mehrzahl
der Unternehmen eine Entlastung, ohne Branchen mit hohen Risiken pauschal zu
subventionieren."
Voraussichtlich steigen werden die Beiträge für
Unternehmen im Dienstleistungsgewerbe. Für die Umstellung auf die neue
Lastenverteilung sieht das UVMG jedoch eine Frist von sechs Jahren vor. Be- und
Entlastung werden sich also in Schritten vollziehen und nicht auf
einmal.
Ein Aspekt trübte jedoch die insgesamt positive Einschätzung des
UVMG. Breuer: "Das Gesetz ersetzt das bisherige Meldeverfahren zur
Unfallversicherung, den Lohnnachweis, durch eine Reihe neuer
Informationspflichten." Für die Arbeitgeber bedeute dies eine zusätzliche
Belastung mit neuer Bürokratie. "Eine an sich begrüßenswerte Initiative zur
Entbürokratisierung hat sich damit ins genaue Gegenteil verkehrt."