Für viele zählt Grillen zu den schönsten Vergnügungen des
Sommers. Leider gibt es deshalb aber auch oft Streit: Wenn sich Nachbarn durch
Qualm und Lärm empfindlich gestört fühlen. Rücksichtnahme ist daher oberstes
Gebot, obwohl Grillen im Garten und auf der Terrasse
in den meisten Fällen erlaubt ist. Allerdings nicht täglich, sondern nach
allgemeiner Rechtssprechung nur „gelegentlich“. Um der Umgebung
Geruchsbelästigungen zu ersparen, ist es ratsam, den Grill in möglichst großem
Abstand zum Nachbarn aufzustellen. Wer in einem Einfamilienhaus lebt, hat da
natürlich bessere Karten, als Mieter in Mehrfamilienhäusern: „Auf dem Balkon
sollte man lieber zum Elektro- als zum Holzkohlengrill greifen und zuvor
Mietvertrag und Hausordnung prüfen“, rät Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der
D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Ist das Grillen dort nämlich untersagt,
riskiert der Mieter eine Abmahnung und anschließend sogar die
Kündigung.“
Nicht nur der Düfte wegen können Grill-Fans und Nachbarn in
Streit geraten, auch der Lärmpegel tut ein Übriges: Bis 22 Uhr ist lautes Feiern
erlaubt, danach beginnt die Nachtruhe. Dann gilt es, die Lautstärke wesentlich
zu reduzieren oder die Party gleich ins Haus zu verlegen. Bei übermäßigem Lärm
droht ein Bußgeld. „Auch wenn die Grillschwaden konzentriert in Wohn- und
Schlafräume der Nachbarn ziehen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit
Bußgeld bestraft wird“, erklärt die D.A.S.-Expertin. Damit es erst gar nicht
soweit kommt, sollte man seinen Grillstandort sorgfältig auswählen, die Anlieger
48 Stunden vor einer Party z.B. per Aushang informieren und sie eventuell gleich
mit einladen.