Wenn ein Autounfall mit Personenschäden passiert, haben Mitfahrer Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer, der einen Unfall selbst- oder mitverschuldet, ist mit der eigenen Kraftfahrtversicherung nicht ausreichend abgesichert. Auch Insassen-Unfallversicherungen beziehen den Fahrer nicht immer ausreichend in den Schutz ein.
Um den Fahrer umfassend abzusichern, bietet HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG – ab sofort – eine Fahrerschutz-Versicherung an. Dieser Baustein kann als Zusatzleistung zu einer bei HDI-Gerling bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung integriert werden. Jeder Halter von PKW, Lieferwagen und Wohnmobile – unabhängig davon, ob privat oder gewerblich genutzt – kann die Fahrerschutz-Versicherung abschließen. Versichert ist jeder berechtigte Fahrer, der das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Die Fahrerschutz-Versicherung greift, wenn sich ein Unfall ereignet hat und der Fahrer während des Lenkens des versicherten Fahrzeugs gesundheitlichen Schaden nimmt. Von der Versicherung werden Kosten wie Schmerzensgeld, Behandlungs- und Heilkosten sowie Verdienstausfall übernommen, die nicht durch einen anderen Leistungsträger erbracht werden. Umfang und Höhe der Leistungen richten sich nach den entstehenden Kosten, maximal 8 Mio. Euro pro Versicherungsjahr.