Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG hat zum Jahresanfang 2009 den Deckungsschutz der privaten Haftpflichtversicherungen erweitert. Alle Versicherungskonzepte der Privathaftpflicht – Classic,\ Comfort, Exclusive und Exclusive 50 – wurden zum 1. Januar um die Deckung der öffentlich-rechtlichen Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) erweitert. Die Tarife Exclusive und Exclusive 50 bieten ab sofort Deckung für: Schäden, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen können, Schadenersatzansprüche, die sich durch das Betreiben einer Photovoltaikanlage einschließlich der Einspeisung ergeben können, eines unbebauten Grundstücks und die Teilnahme an Radrennen. In den Tarifen Comfort, Exclusive und Exclusive 50 ist darüber hinaus der Gebrauch von Motorbooten zu Privatzwecken mitversichert.
Ehrenamtliche Tätigkeit
In Deutschland sind rund 23 Millionen Menschen über 14 Jahre ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Kirchen engagiert. Schäden bleiben dabei leider nicht aus. Ab sofort ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit zum Beispiel in der Kranken- und Altenpflege, in Vereinen, Bürgerinitiativen, bei der Freizeitgestaltung und in Sportvereinigungen mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Mio. Euro bei HDI-Gerling mitversichert.
Unbebaute Grundstücke
Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. HDI-Gerling versichert ab sofort ein unbebautes Grundstück bis zu einer Gesamtfläche von max. 1.500 qm beitragsfrei. Die Versicherung haftet, wenn der Eigentümer zum Beispiel im Winter seine Streupflicht vernachlässigt.
Radrennen
HDI-Gerling schließt auch die Teilnahme an Radrennen, deren Vorbereitung sowie das Training beitragsfrei in die Privathaftpflicht ein. Dies gilt jedoch nicht, sofern durch solche Radrennen, durch deren Vorbereitung und das Training Einkommen erzielt wird oder auf Grund von Verträgen Geld- oder Sachleistungen vereinnahmt werden.
Motorboote zu Privatzwecken
Ab dem 1. Januar sind bei HDI-Gerling gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem gelegentlichen Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren bis zur Gesamtleistung von 100PS/74 kW, die nur vorübergehend genutzt werden und zu deren Führung keine behördliche Erlaubnis notwendig ist, mitversichert.
Photovoltaikanlage
Bisher war in der privaten Haftpflichtversicherung von HDI-Gerling bereits der Besitz einer Photovoltaikanlage versichert. Zum 01.01.2009 wurde diese Deckung erweitert für die Fälle, wenn Elektrizität in das öffentliche Netz der Energieversorgungsunternehmen eingespeist wird und hierdurch Dritten ein Schaden entsteht.
Umweltschadensgesetz
Mit dem am 14.11.2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz wurde erstmals eine zum Teil verschuldensunabhängige Haftung für bestimmte, die Biodiversität betreffende Schäden eingeführt. Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung gilt ab sofort die Umweltschadenversicherung als beitragsfrei mitversichert. Eine Haftung nach dem Umweltschadengesetz greift grundsätzlich zwar nur bei beruflicher Tätigkeit. Diese Voraussetzung kann zum Beispiel aber bereits aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage und der Einspeisung des erzeugten Stroms in öffentliche Netze gegeben sein.