Haftung bei Einbiegen von Radfahrern in eine vorfahrtberechtigte Straße
Fahrradfahrer, die im Stadtverkehr auf eine Straße einbiegen, können sich nicht darauf verlassen, dass vorfahrtsberechtigte Autofahrer bei Sichtbehinderungen nur Schrittgeschwindigkeit fahren, um dadurch mögliche Unfälle zu vermeiden.