In der bAV wird eine versicherungsvertragliche Lösung zum Standard
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Juni 2020 ist das "Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. I, S. 1248" am 24. Juni 2020 in Kraft getreten.