Die SP Capital GmbH (vormals
Sparschwein Capital) hat den Zinssatz für die Beleihung von Lebensversicherungspolicen
erneut gesenkt: ab 4,9 Prozent effektivem Jahreszins beleiht die SP Capital (www.sp-capital.de), eine hundertprozentige
Tochter der eCommerce- und Internet-Unternehmensgruppe FIDOR AG, ab sofort
kapitalgebundene Lebensversicherungspolicen - und dies bis zu 100 Prozent des
aktuellen Rückkaufwertes. Der Zinssatz des "LV-Sofort-Kredits" gilt
für eine Laufzeit von 12 Monaten. Auch fondsgebundene
Lebensversicherungspolicen können bei den Experten für Zweitmarktgeschäfte
problemlos und ohne SCHUFA-Eintrag oder SCHUFA-Anfrage beliehen werden - bis zu
70 Prozent des aktuellen Rückkaufwertes gewährt die SP Capital für derartige
Policen.
SP Capital: Jede Lebensversicherungspolice ab 500 Euro wird beliehen
Die SP Capital ist der einzige Anbieter in Deutschland, der Lebensversicherungen
ab einem Rückkaufwert von 500 Euro beleiht. "Dies ist für viele Menschen
ein wichtiges Angebot, da ein Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt bei
herkömmlichen Anbietern erst ab einem Rückkaufwert von mindestens 5.000 Euro
möglich ist. Liegt der Rückkaufwert darunter, hatten Versicherte bisher keine
Chance, an das darin gebundene Geld zu kommen, ohne die Police mit hohen
Verlusten bei der Versicherung stornieren zu müssen", erklärt Anke
Schiller, Geschäftsführerin der FIDOR-Tochter SP Capital die Vorzüge des SP
Capital-Angebots "LV-Sofort-Kredit".
Zahlreiche Vorteile bei einer Beleihung von Lebensversicherungspolicen
Egal ob unvorhergesehene Reparaturkosten rasch beglichen werden müssen,
Schulden bezahlt oder ein Ratenkredit abbezahlt werden soll - die Beleihung der
Lebensversicherung ist in jedem Fall die bessere Alternative, als das eigene
Girokonto zu überziehen. Der niedrige Zinssatz ab 4,9 Prozent, den die SP
Capital für die Beleihung der Police veranschlagt, liegt deutlich unter den üblichen
Dispo-Zinssätzen (Branchendurchschnitt gegenwärtig ca. 13 Prozent). Der
LV-Sofort-Kredit wird wahlweise in monatlichen Raten oder mit einer
Einmalzahlung getilgt. Der Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft bleibt bei
der Beleihung unangetastet, der Todesfallschutz bleibt also in vollem Umfang bestehen.
Der Kunde kann aber auf Wunsch die Police beitragsfrei stellen.
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