Die Künstlersozialversicherung bezieht
freiberufliche Künstler und Publizisten in die Pflichtversicherung der
gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Finanziert wird sie
rund zur Hälfte über Beiträge der Versicherten, zu ca. 30 Prozent über die
Künstlersozialabgabe der Verwerter und zu rund 20 Prozent über einen
Bundeszuschuss.
Aufgrund der stark gestiegenen Zahl an Versicherten hat
sich der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung in den letzten Jahren
erheblich erhöht. Deshalb müssen ihre finanziellen Grundlagen verbessert werden.
Auf der Versichertenseite wird mit dem Gesetz ein neues Instrument zur
wirksameren Erfassung der gemeldeten Einkommen der versicherten Künstler und
Publizisten geschaffen. Die bisherige Prüfpraxis durch die Künstlersozialkasse
wird durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung einer jährlich wechselnden
Stichprobe der Versicherten verstärkt. Die Befragten geben ihr tatsächliches
Einkommen der vergangenen vier Jahre sowie mögliche Einkünfte aus
nichtkünstlerischer bzw. nicht-publizistischer Tätigkeit an. Das jährliche
Schätzverfahren zur Beitragsbemessung, das wegen der schwankenden Einkommen der
freiberuflichen Künstler und Publizisten notwendig bleibt, wird durch die
Befragung der Versicherten sinnvoll ergänzt. So wird Beitragsgerechtigkeit
hergestellt.
Auf der Verwerterseite bedeutet Abgabegerechtigkeit, dass
möglichst alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch
tatsächlich entrichten, damit der entsprechende Satz auf möglichst niedrigem
Niveau bleiben kann; vom nächsten Jahr an wird der Künstlersozialabgabesatz 5,1
Prozent betragen und damit gegenüber 2006 um 0,4 Prozent abgesenkt. Die
Künstlersozialkasse kann die Abgabe mit ihren Mitteln nicht vollständig
durchsetzen. Diese Aufgabe wird deshalb auf die Prüfdienste der Deutschen
Rentenversicherung übertragen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft
bereits heute alle Arbeitgeber in Deutschland auf ihre Abgabepflicht gegenüber
der Sozialversicherung - auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für
Arbeit. In diesem Rahmen wird die Rentenversicherung künftig zusätzlich
feststellen, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen
künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Neuregelung ermöglicht eine vollständige
Prüfung der Abgabepflicht. Sie leistet auch einen Beitrag zur
Entbürokratisierung, weil künftig beide Prüfungen zusammengefasst
erfolgen.
Der Gesetzentwurf enthält somit einen ausgewogenen Mix von
Maßnahmen, der sowohl die Belange der Versicherten als auch der Verwerter
berücksichtigt. Der Entwurf wurde im Dialog mit den Vertretern der Künstler und
Publizisten sowie der abgabepflichtigen Verwerter erarbeitet. Damit steht die
Künstlersozialversicherung auch in der Zukunft auf finanziell solider Grundlage
und leistet ihren wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Kulturstandorts
Deutschland.
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