Kein Hartz IV bei Anspruch auf vorzeitige Altersrente
Zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist es arbeitslosen Hartz IV-Empfängern zumutbar, vorzeitig Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch dann, wenn die vorzeitige Altersrente nur mit dauerhaften ...