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Kfz-Versicherung muss zahlen
Sobald es zum Ernstfall kommt, ist es gut, eine
Versicherung zu haben. Doch eine Garantie dafür, dass ein Schaden wirklich
reguliert wird, gibt es nicht. Sobald ein Versicherer nämlich seinem Kunden ein
„grob fahrlässiges“ Verhalten nachweisen kann, steht der Schutz auf dem Spiel.
So musste vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg tatsächlich die Frage
beantwortet werden, ob im vorliegenden Fall ein „grob fahrlässiges“ oder nur
ein „fahrlässiges“ Verhalten des Versicherungsnehmers vorgelegen hatte. Dieser
hatte infolge einer Unachtsamkeit – während der Fahrt hatte er sein Autoradio
bedient – einen Verkehrsunfall verursacht. Der Kfz-Vollkasko-Versicherer
wertete dies als „grobe Fahrlässigkeit“ und verweigerte die Schadenregulierung.
Dieser Auffassung aber widersprach das Nürnberger Oberlandesgericht unter dem
Aktenzeichen VIII U 4033/04. Kernaussage der Entscheidung: Schäden nach
Verkehrsunfällen, die aus einer kurzen Ablenkung des Pkw-Lenkers während der
Fahrt resultierten, müssten vom Vollkasko-Versicherer abgedeckt werden. Eine
„grobe Fahrlässigkeit“, wie vom Versicherer behauptet, habe es im vorliegenden
Fall nicht gegeben.