Ohne Mehrprämie wurden in den neuen Kfz-Versicherungstarif folgende Leistungsverbesserungen eingeschlossen:
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
In der Kaskoversicherung bezahlt die Generali jetzt auch für Schäden, deren Regulierung bisher wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt wurde. Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bleiben weiter vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erweiterung der Neuwertentschädigung bei PKW
Die Neuwertentschädigung für PKW wurde von bisher 6 auf jetzt 12 Monate ab Zulassungsdatum erweitert.
Erweiterter Leistungsumfang bei Glasbruchschäden
Bei Glasbruchschäden sind jetzt auch die beschädigten Leuchtmittel und schadenbedingte Reinigungskosten beitragsfrei mitversichert.
Mitversicherung von Schutzhelmen
Mit dem neuen Tarif sind auch Schutzhelme gegen Diebstahl beitragsfrei mitversichert, wenn diese am Kraftrad unter Verschluss gehalten werden oder mit dem Fahrzeug fest verbunden sind.
Zu dem neuen Tarif gehören auch zwei Zusatzangebote:
Das neue Produkt „AuslandsreisePLUS“
Mit auf dem deutschen Markt nur selten angebotenen Leistungen: Nach einem Verkehrsunfall im Ausland erhalten Generali-Kunden die gleiche Entschädigungsleistung, die sie nach deutschem Recht und der vereinbarten KFZ-Haftpflichtversicherungssumme erhalten würden. Der Versicherungsschutz – Festpreis 24,40 Euro/Jahr - gilt für die EU-Staaten sowie für Kroatien, Schweiz und Norwegen und hat den Vorteil, dass sich Geschädigte direkt an die Generali wenden können, die unabhängig von der Schuldfrage in Vorleistung tritt.
Zusammen mit der „Fahrer PLUS“, die Pkw-Fahrern auch bei selbst verschuldeten Unfällen Versicherungsschutz bietet, verfügen Generali-Kunden damit über moderne Zuwahlmöglichkeiten in der Kfz-Versicherung.
Das Zuwahlprodukt GAP-Deckung für Leasing-PKW
In der Fahrzeugvollversicherung kann nun gegen eine Beitragszuzahlung von 10% zusätzlich die so genannte GAP-Deckung für Leasing-PKW abgeschlossen werden. Nach einem Diebstahl oder Totalschaden ersetzt die Generali die Differenz, die sich zwischen dem Abrechnungswert des Leasingvertrages und der Erstattung aus der Kaskoversicherung ergeben kann.
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