Krankenkasse muss trotz erheblich beeinträchtigter Bewegungsfähigkeit kein E-Bike stellen
Auch wenn ein Oberschenkel amputierter Versicherter wegen seiner Behinderung nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann, muss ihm die Krankenkasse kein E-Bike erstatten. Grund: E-Bikes sind, anders als Rollstühle, keine Hilfsmittel. Die Vergrößerung des ...
Haufe
aufrufen