Lebensversicherung: Warum Bezugsberechtigte klar ausgewiesen sein sollten
Der Bezugsberechtigte gehört zu einem Versicherungsvertrag wie das Amen zur Kirche. Schließlich wird damit geregelt, wer im Versicherungsfall das Geld bekommt. Aber: Häufig passieren hier Fehler, die ärgerliche Folgen haben können.