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Mit vollem Tank geklaut
Der Autoklau an der Tankstelle, während der Fahrer zum Bezahlen an die Kasse
geht, ist schon richtig dreist. Und einfach, wenn das Auto unverschlossen ist
und der Schlüssel steckt. ARAG Experten zufolge handelt der Fahrer jedoch nicht
automatisch grob fahrlässig und die Kaskoversicherung muss daher unter Umständen
trotzdem zahlen. Wie im Fall einer kriminellen Blitzaktion, die ein Mann beim
Tanken erlebte. Er ließ den Schlüssel stecken und ging bezahlen. Seine Mutter
war ebenfalls ausgestiegen und wartete in der Nähe des unverschlossenen Autos,
das zwischen zwei anderen Fahrzeugen parkte. Plötzlich fuhren der vordere und
hintere Wagen weg, ein Fremder sprang ins Auto und brauste davon. Die
Versicherung warf dem Geschädigten grobe Fahrlässigkeit vor und verweigerte
daher die Zahlung. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
entschied. Der Mann habe nicht damit rechnen können, dass gleich drei dreiste
Täter zuschlagen, indem sie ihn erst zuparken, dann plötzlich wegfahren und das
Auto in einer Blitzaktion stehlen. Zudem sei die Mutter in der Nähe des
Fahrzeugs geblieben (OLG Frankfurt a.M., Az.: 7 U 203/99).