Mobile Navigationssysteme liegen voll im Trend. Im Vergleich zu fest eingebauten
Systemen sind sie handlicher und können überall mit hingenommen werden. Liegen
sie vorübergehend im Auto und werden sie gestohlen, muss die Teilkasko dafür
nicht aufkommen. Grund: Mobile Navis gehören nicht zum mitversicherten Zubehör.
Das bestätigte zuletzt das Landgericht Hannover in einem Urteil. Als Zubehör ist
nur Elektronik versichert, die fest in das Auto eingebaut ist. Mobile
Navigationsgeräte, aber auch Handys, Digitalkameras oder Notebooks, fallen nicht
darunter. Wer dennoch Versicherungsschutz möchte, sollte bei seiner
Hausratversicherung nachfragen, rät die uniVersa Versicherung. Dort gibt es
vereinzelt Anbieter, die auch bei Diebstahl von elektronischen und optischen
Geräten aus Kraftfahrzeugen leisten.