Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die
jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die
in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine
Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei
zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die
Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die
streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.
So lautet ein Teil der Begründung. An anderer Stelle heißt es:
Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer
grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die
Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz
überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.
Der Wortlaut der gesamten Entscheidung ist auf www.motorradrecht.de nachzulesen.
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